Kloster Bentlage – Erbe und Auftrag

Ein Plädoyer für das Kloster Bentlage bei Rheine (2014)

Foto Stiftung zur Förderung von Kloster Bentlage

Bentlage – ein Schatz westfälischer Geschichte und Geistesart – ein Juwel und vierfacher Glücksfall für die Stadt, ihre Bewohner und deren Nachkommen – ein Vermächtnis, das unsere Anstrengungen herausfordert und verdient:
• eine ideale Verwirklichung der Prinzipien einer historisch bewussten Denkmalpflege
• bürgerschaftliches Engagement als Triebkraft
• weitsichtige Entscheidungen einer verantwortungsbewussten Stadtverwaltung
• Kontextualisierung von Naturraum, Kulturarbeit, Ideen-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte

Wer das Folgende als Liebeserklärung empfindet, soll bedenken, dass kritische Analyse ebenso zu Empathie gehört wie die Sorge um mögliche, drohende Gefährdungen – durch Verwertungsdruck, Nichtwissen, Überbeanspruchung oder Verkehrsbelastung. Noch gravierender sind Selbstgefälligkeit, Stillstand und Routine. Ein empfindlicher Schonraum verdient und benötigt ganze Hingabe. 

Wer heute das singuläre Areal betritt, kann sich seinem Zauber nicht entziehen, erfährt und wird umfangen von Schönheit. Dem Besucher scheint alles – Natur wie Baulichkeiten – intakt, wohlgeordnet, pfleglich betreut und sorgsam verwaltet. Das entpflichtet nicht von der Nachfrage, ob tatsächlich alles getan und nichts unterlassen wird, um dem Anspruch und Rang gerecht zu werden.

Zehn Jahre nach der Regionale, die wesentliche Impulse und Kriterien der Weiterentwicklung setzte, ist es an der Zeit, den Status des komplexen Ensembles aus Natur und Kultur zu überprüfen und auf künftige Entwicklungen zu befragen. 

Bentlage, singuläres Vermächtnis, Gesamtkunstwerk, geistiger Ort, Hort geschichtlicher Erinnerung, Naturreservat und Kulturdenkmal, verdient und benötigt eine neue Phase der Bewusstmachung, gespeist aus Sensibilität, Achtsamkeit, Verantwortung – und Anstrengung. Wobei zur Anstrengung auch zählt, dass anstrengende Menschen und Forderungen gehört, ernst genommen und in Richtungsentscheidungen einbezogen werden. Keine Angst vor Leuten, die mehr wissen und gründlicher nachdenken, zumal wenn sie Teil einer großartigen gesellschaftlichen Initiative waren, die den Stein ins Rollen brachte. Gedenket des enthusiastischen Anfangs und der begeisternden Kooperation vieler Akteure, geleitet vom großen Entwurf, getragen von hohem Ethos! 

Bentlage zu hegen und zu pflegen, ist eine Aufgabe von historischer Dimension! Ein verengter Blick gefährdet dieses Ziel! Das Bewusstsein für die Geschichte der Natur und der Kultur muss die Richtschnur des Handelns geben.

Doch zuerst das Positive bei Beobachtung der gegenwärtigen Lage, ehe Defizite und Desiderate aufzurufen sind. 

Bentlage ist derzeit noch weithin anerkannt und prominent als Kulturelle Begegnungsstätte, die exzellente Angebote der Kunst präsentiert. Bentlage verfügt über ausgezeichnete Ausstellungsflächen und beherbergt ein Museum von hohem Rang sowie mit der Druckwerkstatt ein attraktives Angebot künstlerischer Kreativität und den Sitz der international agierenden Märchengesellschaft. 

Bentlage ist populär und als stark frequentiertes Naherholungsgebiet von der urbanen Bevölkerung wahrgenommen und benutzt. Was im Kloster und auf der Ökonomie veranstaltet wird, ist gut organisiert und verwaltet. Bei aller Kritik an Einzelheiten des Programms ist der Befund insgesamt positiv anzuerkennen. Popularisierung muss jedoch nicht zwangsläufig Banalisierung bedeuten; es gibt intelligente Formen, Inhalte und Formate kultureller Unterhaltung; sie sollten dem Geist des Orts entsprechen und aktuelle Moden des Events widerstehen. Es gilt den Ausgleich zu finden zwischen legitimen Bedürfnissen breiter Kreise in der Bevölkerung und den geistig-kulturellen Ansprüchen – keine einfache Balance. Auf der Jagd nach sogenannten „event locations“ steht es Bentlage gut an, sich dem Zeitgeist entgegen zu stellen.

Warum plädiere ich für eine neue Phase der Bentlager Geschichte? Es ist wie immer im menschlichen Tun und Werden. Nach der glückhaften Euphorie des Beginns und der mühevollen Konkretisierung einer Idee und der strebsamen Sicherung des jeweils Erreichten mit kräftezehrenden Konflikten um den richtigen Weg kommt Ermüdung, droht der Stillstand mit Ausgrenzung kritischer Kräfte. Die Sache beginnt, sich selbst genug zu sein und in verwaltende Routine zu geraten, obwohl das Ganze – ganz genau betrachtet – keineswegs vollendet ist und dringend anhaltender inhaltlicher Befragung und geistiger wie materieller Anstrengung bedarf. Anstrengung tut not. Bentlage braucht wieder Impulse – wie vor 10 Jahren durch die Regionale musterhaft nachhaltig geschehen. Jegliche Störung des Behagens kann Impulse der Reflexion und neuen Denkens freisetzen. Ich plädiere für die Fortführung des historischen Kontinuums aus Erbe und Auftrag.

Die Stadt Rheine hat weitgehend klug und weise gehandelt – von der Übernahme der Verantwortung für das ehemalige Schloss und Kloster bis zur Arrondierung und Erweiterung durch Kauf des Gehöfts zwischen Gottesgabe, Salinenpark und Naturzoo. Gleichwohl erscheint es mir zuweilen, als sei die Kommune zu klein für Bentlage – oder Bentlages weit überregionale Bedeutung und Anspruch zu groß für kommunales Entscheiden und Handeln in den hergebrachten kommunalrechtlichen Strukturen, Formen und Methoden

Niemand käme etwa auf die Idee, die Pflege des Gartenreichs Wörlitz der Stadtverwaltung von Dessau anzuvertrauen. Kriterien für Pflegemaßnahmen können nicht vom Grünflächenamt definiert werden. Man stelle sich das auch für die Berliner Pfaueninsel vor; die dort jeweils als Träger verantwortlichen Stiftungen würden es nicht zulassen, wenn die Gärtner vom Amt kämen, um Bäume und Buschwerk nach ihren Regeln zuzurichten. Ein städtisches Amt für Grünflächen, Parks und Friedhöfe muss nicht die Regeln für das Durchforsten und Aufasten in einer historischen Kulturlandschaft kennen. Die Verletzung oder Nichtbeachtung muss nicht böswillig geschehen. Die Ahnungslosigkeit ist nicht verschuldet, sondern Folge unzureichender Zuordnung von Zuständigkeiten im System öffentlicher Verwaltung. Naturschutz und Denkmalschutz sind – trotz deutlicher gesetzlicher Festlegung – immer wieder konfliktträchtige Bereiche. Vollzug und Beachtung sind in der Praxis erschwert, wenn die Ressortverteilung der notwendigen ganzheitlichen Betrachtungs- und Arbeitsweise entgegensteht. Die Integration divergierender Interessen erfordert das Absehen von subjektiven Ansichten oder persönlichen Vorlieben und die Bereitschaft, kurzfristig angelegte politische Taktik zugunsten übergeordneter Langzeitstrategien zurückzustellen. Das ist zugegebenermaßen in einer demokratisch, pluralistisch und ökonomisch orientierten gesellschaftlichen Verfassung nicht so leicht durchzusetzen und nur durch hartnäckiges Bohren mit der Kraft überzeugender Argumente und durch Wissen und Bildung zu verwirklichen.

Zur erfolgreichen Strategie gehört neben effektiver und kluger Rechts- und Verwaltungsordnung ganz praktisch die Entwicklung eines Wissensspeichers – einer Datenbank; denn Unwissenheit ist meist die Ursache von Fehlverhalten oder Unachtsamkeit im Umgang mit einem Erbe, das die Zeiten überdauern soll.

Aus dem Memorandum für Bentlage vom 1. Juni 1999:

3.1. Ein tragfähiges, stimmiges Konzept für das Gebiet Bentlage lässt sich nur ganzheitlich und in der Integration aller Bestandteile entwickeln. Das Ganze und Gewachsene sind Messpunkte. Die vielfältigen Voraussetzungen und Nutzungen, das bereits Vorhandene und das darüber hinaus Mögliche, der Naturraum und die kulturhistorischen Gestaltungsvorgaben und Phänomene sind miteinander zu verknüpfen.

3.6. Im Sinne eines integralen Konzepts ist das Planungsgebiet weit zu fassen. Es umschließt nicht nur die sogenannte Schlaun-Insel zwischen Ems und Salinenkanal vom Bahndamm bis zur Einmündung jenseits der Umgehungsstraße. Einzubeziehen ist auch das vorgelagerte Gelände bis zum projektierten Hotel- und Solbadkomplex – also auch die Einrichtungen der ehemaligen Salzgewinnung, die gärtnerischen Anlagen neben Gradierwerk, Solbad Gottesgabe und Gertrudenstift.

Die gegenwärtige Trägerschaft wird der überregionalen Bedeutung Bentlages nicht gerecht. Die Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage wird als städtischer Eigenbetrieb geführt – unter Aufsicht verschiedener städtischer Ressorts mit unterschiedlichen Zuständigkeiten, was den Gesamtraum Bentlages – um nicht zu sagen das Gesamtkunstwerk Bentlage – betrifft. Diese Ressortierung verwaltet und vermietet Gebäude und führt Veranstaltungen durch – und kann eine starke selbständige Trägerschaft keinesfalls ersetzen.

Die existierende Bentlager Stiftung ist keine Trägerstiftung, sondern nur eine machtlose Förderstiftung.

Wie schon vor Jahren plädiere ich für die Errichtung einer selbständigen gemeinnützigen Stiftung des öffentlichen Rechts – als Trägerschaft. Eine Stiftung als Rechtsform ist auf Dauer angelegt; sie denkt, entscheidet und handelt abgekoppelt von aktuellen politischen Zuständen mit ihren wechselnden Mehrheiten. Deren Akteure können mangels einer ihre Amts- und Lebenszeit überschreitenden Perspektive zu falschen Entschlüssen gelangen – konträr zum eigentlichen Ziel des Natur- und Denkmalschutzes. In der Regel haben sie wenig Neigung, sich durch externen Sachverstand oder lästige Kritik aus der Bürgerschaft von ihrer Meinung abbringen zu lassen. 

Zwei wichtige, entscheidende Aspekte, den gesamten Natur-Kultur-Raum Bentlage in die Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts zu überführen, sind zum einen die Schaffung einer materiellen Basis, die von der jeweiligen Finanzkraft der Kommune unabhängig ist – zum anderen die Stärkung durch Erweiterung des Stifterkreises um überörtliche öffentliche Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie überregional agierende Institutionen des gesellschaftlichen Lebens – in Anerkennung der Bedeutung von Bentlage über die Stadtgrenze hinaus. 

Auf dem Wege zum langfristigen Ziel der Errichtung einer Stiftung als Trägerschaft sind verträgliche, konsensfähige Zwischenlösungen denkbar und wohl auch angeraten. Denn der Wandel im Bewusstsein und die Bereitschaft loszulassen, abzugeben und das prestigeträchtige Kleinod in eine andere Trägerschaft zu entlassen sind nicht per ordre herstellbar, sondern müssen in Überzeugungsarbeit wachsen. Hier geht Sorgfalt vor Schnelligkeit; vor übereilten, kurzschlüssigen Lösungen zwecks akuter Problembereinigung ist zu warnen.

Aus dem Memorandum für Bentlage vom 1. Juni 1999:

3.10. Organisationsform:
Das Stiftungsmodell erscheint als die optimale Organisationsform, um gemeinnützige und kommerzielle Aspekte auszutarieren und zwischen ihnen kreativ zu vermitteln und die notwendige Unabhängigkeit zu erreichen, um Konzepte an mögliche Partner wirkungsvoll heranzutragen. Deshalb wird vorgeschlagen, durch ein Stiftungsgeschäft der Stadt Rheine eine selbständige, d. h. rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts (§ 80 BGB) alsbald zu errichten – als eine sogenannte Stadtstiftung…. Ziel der Stiftung sollte insbesondere die dauerhafte Sicherung der von Stadt und Land gemeinsam – mit einer Bindungsfrist von 25 Jahren versehene – kulturelle Nutzung von Kloster Bentlage… Die Stiftung erstreckt sich räumlich auf das bezeichnete Planungsgebiet und erhält von der Stadt als Stifterin die darin gelegenen Grundstücke zur Verwaltung und Nutzung übertragen. Die Stiftung hat aus den Erträgnissen weitgehend die Kosten auch der nicht rentierlichen, defizitären und zuschussbedürftigen Programme zu bestreiten, ohne dass sachlich begründete auf weitere öffentliche Zuschüsse ausgeschlossen wären. Darüber hinaus wäre ein Stiftungskapital vorzusehen, das durch private Zustiftungen ergänzt wird.

Was wir dem Ort an Achtsamkeit zuwenden, gibt er uns hundertfach Tag für Tag an geistiger Nahrung und mentaler Stärkung zurück.

Kaspar Elm (im Mai 1997): „Man hat erkannt, wie wichtig es sowohl für die Gesellschaft als auch für das Individuum ist, Bauten, Bilder, Denkmäler und Landschaften zu erhalten, in denen sich das, was ihre Identität ausmacht, konkretisiert. Man braucht sich nicht in Einzelheiten der Geschichte zu vertiefen, um zu empfinden, dass eine solche Funktion auch von Bentlage – dem Schloss oder Kloster, der Saline, aber auch vom Fluss und den Alleen – ausgeübt wird. In ihnen manifestiert sich nicht nur das, was man das Westfälische im guten Sinne bezeichnen könnte, sondern auch eine in Tiefenschichten wurzelnde gelassene Unaufgeregtheit, die sich auf jeden dafür empfänglichen Besucher überträgt, der dieses Arkadien auch nur für ein paar Stunden aufsucht. Man sollte die Bedeutung eines solchen Kraftquell in einer aufgeregten Zeit wie der unsrigen nicht unterschätzen und wie bisher alles tun, damit er, um im Bilde zu bleiben, nicht verunreinigt oder gar verschüttet wird“.

Ulrich Eckhardt, Beitrag zur Tagung des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, Kloster Bentlage bei Rheine am 22. Mai 2014